Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist gemäß § 57a WPO durch die Wirtschaftsprüferkammer zertifiziert und damit berechtigt, handelsrechtliche Pflichtprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen nach §§ 316 ff. HGB durchzuführen.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen bieten wir unseren Mandanten unter anderem folgende Leistungen an:
- Freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
- Gründungs-, Umwandlungs- und andere Sonderprüfungen nach AktG, GmbHG und UmwG
- Unterschlagungsprüfungen
- Kaufvoruntersuchungen (Due Diligence)
- Unternehmensbewertungen
- Durchführung von Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung oder Erweiterung des Rechnungswesen, der Budgetierung und des Controllings
- Interne Revision
Für die zu erbringenden Dienstleistungen werden ausschließlich erfahrene hochqualifizierte Mitarbeiter eingesetzt.
Aufgrund der zunehmenden internationalen Ausrichtung des deutschen Mittelstandes legen wir großen Wert darauf, dass unsere Miterbeiter neben den handelsrechtlichen Rechungslegungsgrundsätzen auch internationale Rechungslegungsgrundsätze (IAS/IFRS) beherrschen.